Patientenverfügung

Während manche Menschen die Gedanken an die Zukunft eher hinausschieben, möchten andere nichts dem Zufall oder den Entscheidungen fremder Personen überlassen. Die medizinischen Fortschritte der letzten Jahre haben es notwendig gemacht, dass wir uns mit diesem heiklen Thema befassen. Denn nicht jeder möchte für
sich selbst lebensverlängernde Maßnahmen in einem Zustand beanspruchen, den er selbst als unwürdig erachtet.

Die Patientenverfügung ist eine vorsorgliche schriftliche Erklärung, die nur dann in Kraft tritt, wenn ein Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen mündlich zu äußern. Sie übermittelt den Angehörigen und Ärzten den letzten Willen der oder des Verfügenden auch im Fall eines schweren Unfalls oder einer tödlichen Krankheit.
Sie legen damit schon heute fest, welche medizinische Behandlung Sie in bestimmten Krankheitssituationen
wünschen oder ablehnen.

Eine Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen und eigenhändig, mit Datum, unterschrieben werden. Eine regelmäßige Aktualisierung der Verfügung ist empfehlenswert. Ihre nächsten Angehörigen sollten den Ort der Aufbewahrung kennen. Dabei hilft auch eine Eintragung ins Vorsorgeregister. Sprechen Sie mit dem Arzt Ihres Vertrauens darüber und im Zweifelsfall auch mit einem Juristen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Broschüre Patientenverfügung - BMJV