Patientenverfügung
Für den Fall, dass Sie zum Beispiel nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit Ihren eigenen Willen nicht mehr äußern können, muss jemand anderes entscheiden, welche medizinische Behandlungen Sie bekommen. Das ist in der Regel der Arzt, der mit Ihren Angehörigen alle weiteren Maßnahmen bespricht. Mit einer Patientenverfügung legen Sie konkret fest, welche medizinischen Behandlungen Sie wünschen und welche nicht. Die Verfügung ist für Ärzte und das Pflegepersonal rechtlich bindend. Übrigens kann die Verfügung seit dem 1. Januar 2023 im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) www.vorsorgeregister.de hinterlegt werden. Der Vorteil: Ärzte haben Zugriff auf das ZVR und können sich in kurzer Zeit über die Wünsche Ihrer Patienten informieren.
Patientenverfügung: Bundesministeriums der Justiz