Erbrecht & Testament

Wenn in Ihrem Fall die gesetzliche Erbfolge Ihren eigenen Bedürfnissen entspricht, ist es nicht nötig, dass Sie ein Testament aufsetzen. Trifft dies jedoch nicht zu, müssen Sie einige wichtige formale Regeln beachten.

Zunächst ist es sinnvoll, dass Sie Ihre Vermögenswerte auflisten. Das Testament selbst müssen Sie vollständig mit der Hand verfassen, mit aktuellem Datum und Ortsangabe versehen und es auch eigenhändig mit Ihrem vollen Namen unterschreiben. Mit Schreibmaschine oder Computer geschriebene Dokumente haben vor dem Gesetzgeber keine Gültigkeit, auch ein Nachsatz nach der Unterschrift ist durch diese nicht gedeckt. Wichtig ist auch, dass ein von Eheleuten gemeinsam verfasstes Testament nach dem Tod eines Ehepartners nicht geändert werden kann.

Erben und Vererben

Die Verteilung des eigenen Nachlasses ist mit vielen Gesetzen verbunden. Für eine persönliche Beratung empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt oder Notar. Gerne halten wir für Sie Adressen bereit.

Die gesetzliche Erbfolge

Im Todesfall tritt die gesetzlich geregelte Erbfolge in Kraft, wenn der Verstorbene kein rechtsgültiges Testament hinterlegt hat. Persönliche Wünsche bezüglich der Hinterlassenschaften sollten in einem Testament fixiert werden. Mit einem rechtsgültigen Testament sorgen Sie für klare Verhältnisse. Eventuelle Unklarheiten und Streitigkeiten in der Familie bzw. unter den Nahestehenden können auf diese Weise später vermieden werden.

Grundsätzlich ist eine besondere Rangfolge zu beachten:

Erben erster Ordnung:
Kinder, Enkel und Urenkel
Nicht eheliche Kinder und Adoptivkinder sind den ehelichen Kindern gleichgestellt.

Erben zweiter Ordnung:
Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten

Erben dritter Ordnung:
Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen

Für den Ehepartner gelten Sonderregelungen.

Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie nähere Informationen zum Thema Erbrecht sowie Vorlagen zum Download

Erben und Vererben (Bundesministerium der Justiz)